MW Baumaschinen GmbH vermietet und verpachtet Baumaschinen aller Art – zuverlässig, flexibel, persönlich. Für jedes Projekt. Bundesweit.
Seit 2017 sind Manuela und Mike Walz mit der MW Baumaschinen GmbH der verlässliche Partner für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Kommunen. Wir vermieten keine Nummern – wir bauen Beziehungen.
Unser Fuhrpark umfasst Maschinen für jeden Einsatz: vom kleinen Minibagger für enge Baustellen bis zum 50-Tonnen-Hydraulikbagger für den Großaushub. Alles gewartet, einsatzbereit.
Ob tageweise Miete, langfristige Verpachtung oder komplette Logistiklösung – wir richten uns nach Ihrem Projekt, nicht nach starren Mustern.
Alle verfügbaren Maschinen mit technischen Daten, Preisen und Fotos – kostenlos und unverbindlich direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden erteilen Sie Ihre Einwilligung gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a. Abmeldung jederzeit möglich. Keine Datenweitergabe. Datenschutzerklärung
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MW Baumaschinen GmbH
Karl-Bold-Str. 17
77855 Achern
Deutschland
Geschäftsführer: Manuela A. Walz und Mike Walz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 726847
EUID: DEB1601.HRB726847
E-Mail: [email protected]
Anschrift: Karl-Bold-Str. 17, 77855 Achern
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Manuela A. Walz und Mike Walz
Karl-Bold-Str. 17, 77855 Achern
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung und Verpachtung von Baumaschinen zwischen der MW Baumaschinen GmbH, Karl-Bold-Str. 17, 77855 Achern (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Mieter"). Abweichende AGB des Mieters haben keine Gültigkeit, sofern der Vermieter diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe der Maschine zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarte Maschine in funktionsfähigem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung. Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Lieferort. Der Mieter hat die Maschine bei Übergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Maschine ist am letzten Miettag bis spätestens 17:00 Uhr gereinigt am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen. Wird die Maschine nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer um die Verzögerung; dem Vermieter bleibt ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch vorbehalten.
Der Mietzins ergibt sich aus der Preisvereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an der Maschine entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Überbelastung. Bei Totalverlust oder Diebstahl hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu erstatten.
Auf Wunsch kann der Mieter eine Vollkasko-Versicherung für die Mietmaschine abschließen. Einzelheiten werden im Mietvertrag vereinbart. Auch bei Vollkasko-Versicherung trägt der Mieter einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
Der Vermieter haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die im Rahmen des Mietvertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Achern / Amtsgericht Offenburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.